+++ Die Mitgliedschaft für 2026 gilt bereits ab dem 1. Dezember 2025 und kann ab dem 20. November 2025 abgeschlossen werden. +++
Was kostet die Mitgliedschaft?
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember gelten. Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.
Wichtig für die Mitgliedschaft ist immer das Alter im laufenden Kalenderjahr und nicht das bei Antragsstellung.
| A-Mitglied | ab dem vollendeten 25. Lebensjahr | 60 € |
| B- Mitglied * | Partnermitglied eines A-Mitglieds | 48 € |
| B – Senior | A-Mitglied ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag bis 15.10. für das Folgejahr) | 48 € |
| B-schwerbehindert ** | A-Mitglied gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (mind. 50 %) | 48 € |
| C-Mitglied | Gast-Mitglied (zusätzlich A-Mitglied einer anderen DAV-Sektion) | 30 € |
| D-Junioren | ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr | 48 € |
| D-Junioren schwerbehindert | D-Mitglied gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (mind. 50 %) | 24 € |
| K/J – Kinder | bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Eltern sind Nichtmitglied) | 24 € |
| K/J – Kinder schwerbehindert | bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweis (Eltern sind Nichtmitglied) | – |
| Familienbeitrag * | bestehend aus A- und B- Mitglied, mit deren Kindern und Jugendlichen bis vollendetem 18. Lebensjahr | 108 € |
| Alleinerziehend * | bestehend aus A-Mitglied und deren Kindern und Jugendlichen bis vollendetem 18. Lebensjahr | 60 € |
Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr wie folgt:
- nach dem 01.09. um 50 %
- nach dem 01.12. um 100%
Antrag auf Gastmitgliedschaft
Nach dem Ausfüllen des Online-Antrages eine Email an Mitgliederverwaltung mit einer Kopie des Ausweises schicken.
Antrag für Schwerbehinderte
Nach dem Ausfüllen des Online-Antrages eine Email an Mitgliederverwaltung mit einer Kopie des Ausweises schicken.
Sektionswechsel
Du möchtest in eine andere Sektion wechseln oder bist bereits Mitglied beim DAV und möchtest Mitglied in der Sektion Garching werden?
So funktioniert es:
- Bei der bisherigen Sektion schriftlichen kündigen. Am besten per Email.
Kündigungstermin beachten: spätestens zum 30.09., damit die Kündigung zum 31.12. wirksam ist - Du erhältst von der bisherigen Sektion eine Kündigungsbestätigung
- Kündigungsbestätigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag an die neue Sektion schicken.
Bei Onlineanträgen im Bemerkungsfeld „Sektionswechsel“ angeben und Kündigungsbestätigung per Email schicken.
Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, kannst du in der neuen Sektion als Mitglied aufgenommen werden. Dies geschieht kostenfrei – ohne weitere Beiträge für das laufende Jahr oder Aufnahmegebühren! Die bisherigen DAV-Jahre werden in der neuen Sektion gutgeschrieben.
