Klimaneutral bis 2030! Das ist das Ziel, das sich der DAV in seiner Klimastrategie und im Klimaschutzkonzept setzt – beides wurde am 29./30. Oktober 2021 auf der Hauptversammlung in Friedrichshafen verabschiedet. Aber was genau bedeutet klimaneutral eigentlich? Wie kann das erreicht werden? Und warum erst 2030?
Klimaneutralität bis 2030 als übergeordnetes Ziel
Als oberstes Ziel seiner Klimaschutzaktivitäten möchte der DAV bis 2030 klimaneutral werden. Klimaneutralität bedeutet dabei für den DAV die Kompensation aller Emissionen, die nicht vermieden oder reduziert werden können. Die kommenden Jahre sollen intensiv genutzt werden, um durch geeignete Maßnahmen möglichst viele Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren. Dabei stehen vor allem Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Infrastruktur, Verpflegung, Kommunikation und Bildung im Mittelpunkt. Die Kompensation der übrigen Emissionen bildet ab 2030 den letzten Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität. Diese erfolgt dann über zertifizierte Projekte im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen. Detaillierte Empfehlungen zur Kompensation werden in den kommenden Jahren erarbeitet. Um sein Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, folgt der DAV damit dem Prinzip „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“.
Emissionsbilanzierung als wichtige Voraussetzung
Eine einheitliche Emissionsbilanzierung ist Voraussetzung, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Sie zeigt, in welchen Bereichen die größten Emissionen entstehen. Derzeit wird ein spezielles Tool zur Erfassung der Emissionen im DAV entwickelt. Die Grundlage dieses Tools bildet das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Dieses wurde Ende der 1990er Jahre vom Weltressourceninstitut (World Resources Institut WIR) und dem Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development WBCSD) in Zusammenarbeit mit Umweltgruppen, Industrie und weiteren Organisationen entwickelt. Ziel war es, einen internationalen Standard für die Bilanzierung und die Berichterstattung zu schaffen. Bei der Erstellung einer Emissionsbilanz wird auf die fünf grundlegenden Prinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit geachtet. Zwölf Pilotsektionen haben ihre Emissionen aus dem Jahr 2019 mit einem für den DAV adaptierten Tool bilanziert. Die Ergebnisse der Bilanzierung werden voraussichtlich Anfang 2022 vorliegen. Mit Beschluss der Hauptversammlung erstellen alle Gliederungen des DAV möglichst für das Kalenderjahr 2022 die Erstbilanzierung. Diese dient dann als Vergleichsbasis für weitere Zwischenziele, die bis 2023 festgelegt werden sollen.
DAV-interner CO2-Preis als wichtiger Steuerungsansatz
Ausgehend von der Emissionsbilanzierung können die Bereiche identifiziert werden, in denen sich die größten Einsparungspotentiale zeigen. In diesen sollen Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion umgesetzt werden. Im Klimaschutzkonzept sind zudem verschiedene Steuerungsansätze beschrieben, um langfristig Klimaneutralität zu erreichen.
Die Einführung eines DAV-internen CO2-Preises auf alle Emissionen der Sektionen und des Bundesverbandes sowie der regionalen Untergliederungen wird als effektivster Steuerungsansatz im Klimaschutz gesehen. Ab 2023 setzt sich der DAV damit einen finanziellen Anreiz, um den eigenen CO2-Ausstoß zu verringern. Ausgehend von der letzten vorliegenden Bilanzierung errechnet sich die Höhe des Klimaschutzbudgets, das Sektionen, Bundesverband und regionale Untergliederungen jährlich für Klimaschutzmaßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Emissionen einsetzen können. Dadurch verringern sich die Emissionen der jeweiligen Gliederung kontinuierlich. Für 2023 und 2024 wird der DAV-interne CO2-Preis auf 90 Euro pro Tonne festgesetzt. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird der Preis auf 140 Euro angehoben. Für die Folgejahre wird der CO2-Preis durch die Hauptversammlung neu festgelegt.
DAV-Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in den Sektionen
Mit Beschluss der Hauptversammlung 2019 wird seit Anfang 2021 der Klimaeuro erhoben. Pro Vollmitglied fließt ein Euro in den DAV-weiten Klimafonds. Damit werden aktuell beispielsweise (Pilot-)Projekte mit Vorbildcharakter innerhalb der Sektionen gefördert, mit denen Emissionen eingespart werden können. Zudem werden sektionsübergreifende Maßnahmen wie Beratungsleistungen durch den Bundesverband finanziert. Detaillierte Richtlinien und das Förderkonzept des DAV-Klimafonds werden durch die Hauptversammlung 2022 verabschiedet.
Klimaschutzkoordinator*innen unterstützen die Umsetzung
Ab 2022 übernehmen Klimaschutzkoordinator*innen die Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten in den Sektionen, Landes- und Bergsportfachverbänden. In Abstimmung mit dem Sektionsvorstand koordinieren sie die Emissionsbilanzierung und die Entwicklung der Umsetzungsprogramme. Sie planen die CO2-Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen und unterstützen deren Umsetzung.
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