Zur Homepage des DAV Garching Deutscher Alpenverein
Sektion Garching e.V.

mit Ortsgruppen Ismaning und GUS

mit Sitz im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching, Deutschland

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Wir über uns:

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Beiträge gültig ab 01.01.2009:

Ein Jahresbeitrag deckt die Mitgliedschaft vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauf folgenden Jahres ab. Der Beitragseinzug ist jeweils Anfang Januar, der Versand des Jahresmarkenausweises verschiebt sich ab 2009 auf Februar des neuen Beitragsjahres.

Neuregelung für Alleinerziehende: Auf Antrag kann die Beitragsfreiheit für deren Kinder eingeräumt werden.

Neuregelung: Für Neumitglieder, die nach dem 1. September eintreten, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr um 50%.

Laut Satzung der Sektion (§11 Abs.1) ist der Austritt spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird ein Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) grundsätzlich nur erst zu Beginn des nächsten Mitgliedsjahres wirksam.

Kategorie

Voraussetzungen

Jahres-
beitrag

Auf-
nahme-
gebühr

A-Mitglied
(Kateg. 1000)
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr. Sie bezahlen den vollen Mitgliedsbeitrag der Sektion.

48,00

10,00

B-Mitglied
(Kateg. 2000)
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
  1. Ehe- bzw. Lebenspartner als A-Mitglied in der gleichen Sektion.
  2. Identische Post-Anschrift wie Ehe- bzw. Lebenspartner.
  3. Beiträge werden zusammen für beide Partner in einem Zahlungsvorgang beglichen.

24,00

5,00

B-Mitglied sozial
(Kateg. 2600)
Senioren ab 70. Lebensjahr mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:

24,00

5,00

C-Mitglied
(Kateg. 3000)
C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior
  1. einer anderen Sektion des DAV angehören, oder
  2. wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des OeAV oder des AVS angehören.

18,00

5,00

D-Mitglied: Junior
(Kateg. 4000)
Junioren sind Vollmitglieder vom vollendeten 18. bis zum  25. Lebensjahr.

24,00

5,00

K/J-Mitglied: Kinder und Jugend-
Bergsteiger
(Kateg. 5000)
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. (Einzelmitgliedschaft)

12,00

0,00

Familien:

Eltern:
(Kateg. 1000+2000)

K/J-Mitglied: Jugend bzw. Kind innerhalb der Familie
(Kateg. 7000)

Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder unserer Sektion als A- oder B-Mitglieder angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Dieser ist mindestens so hoch wie die Summe aus einem A- und B-Beitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) werden dann nicht erhoben. Alleinerziehende werden auf Antrag in den Familienbeitrag mit einbezogen.
Voraussetzung: Alle Beiträge werden von einem Konto abgebucht!
Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben.

72,00

10,00

Beitragsvergünstigungen werden immer nur auf Antrag gewährt! Nachweise müssen der Geschäftsstelle der Sektion jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres vorliegen.
Mitgliedsbeiträge sind leider nicht als Spende abzugsfähig! Siehe Hinweis in den Sektionsmitteilungen Winter 2001/2002.

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Letzte Änderung durch Jo Saffert am 30.08.08