Beiträge
gültig ab 01.01.2009:
Ein Jahresbeitrag deckt die Mitgliedschaft vom 01.
Dezember des Vorjahres bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauf folgenden Jahres ab.
Der Beitragseinzug ist jeweils Anfang Januar, der Versand des
Jahresmarkenausweises verschiebt sich ab 2009 auf Februar des neuen Beitragsjahres.
Neuregelung für Alleinerziehende: Auf Antrag
kann die Beitragsfreiheit für deren Kinder eingeräumt werden.
Neuregelung: Für Neumitglieder, die nach
dem 1. September eintreten, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag
im Beitrittsjahr um 50%.
Laut Satzung der Sektion (§11 Abs.1) ist der Austritt
spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären.
Aus abrechnungstechnischen Gründen wird ein
Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) grundsätzlich nur erst zu Beginn des
nächsten Mitgliedsjahres wirksam.
Kategorie
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Voraussetzungen
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Jahres-
beitrag
€
|
Auf-
nahme-
gebühr
€
|
A-Mitglied
(Kateg. 1000) |
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr.
Sie bezahlen den vollen Mitgliedsbeitrag der Sektion. |
48,00 |
10,00 |
B-Mitglied
(Kateg. 2000) |
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit
Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
- Ehe- bzw. Lebenspartner als
A-Mitglied in der gleichen Sektion.
-
Identische Post-Anschrift wie Ehe-
bzw. Lebenspartner.
- Beiträge werden zusammen für beide Partner in einem
Zahlungsvorgang beglichen.
|
24,00 |
5,00 |
B-Mitglied sozial
(Kateg. 2600) |
Senioren ab 70. Lebensjahr mit
Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
|
24,00 |
5,00 |
C-Mitglied
(Kateg. 3000) |
C-Mitglieder sind Vollmitglieder,
die als A- oder B-Mitglied oder als
Junior
- einer anderen Sektion des DAV
angehören,
oder
- wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des OeAV oder des AVS
angehören.
|
18,00 |
5,00 |
D-Mitglied: Junior
(Kateg. 4000) |
Junioren sind Vollmitglieder vom vollendeten 18. bis
zum 25. Lebensjahr. |
24,00 |
5,00 |
K/J-Mitglied:
Kinder und Jugend-
Bergsteiger
(Kateg. 5000) |
Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr. (Einzelmitgliedschaft) |
12,00 |
0,00 |
| Familien:
Eltern:
(Kateg. 1000+2000)
K/J-Mitglied: Jugend bzw. Kind innerhalb der Familie
(Kateg. 7000)
|
Familien, bei denen beide Elternteile und deren
Kinder unserer Sektion als
A- oder B-Mitglieder angehören, bezahlen einen
Familienbeitrag. Dieser ist mindestens so hoch wie die Summe aus
einem A- und B-Beitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr) werden dann nicht erhoben. Alleinerziehende werden
auf Antrag in den
Familienbeitrag mit einbezogen.
Voraussetzung: Alle Beiträge werden von einem Konto abgebucht!
Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine
Aufnahmegebühr erhoben. |
72,00 |
10,00 |
|
Beitragsvergünstigungen werden immer nur
auf Antrag gewährt! Nachweise müssen der Geschäftsstelle
der Sektion jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres vorliegen.
Mitgliedsbeiträge sind leider nicht als Spende abzugsfähig! Siehe Hinweis
in den Sektionsmitteilungen Winter 2001/2002.