DAV-Sektion Garching
RICHTLINIEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG UND ABRECHNUNG VON
GEMEINSCHAFTSTOUREN
- Ankündigung
- jedes Mitglied der Sektion soll die Möglichkeit haben an der
Tour teilnehmen zu können - dieses geht nur dann, wenn jedes
Mitglied über die Tour informiert ist!
- Teilnehmerzahl
- Mindest-Teilnehmerzahl ist 4 Personen = Tourenführer/In und 3 Teilnehmer;
bei Familientouren = Tourenleiter/In und mindestens 2 Familien
- mindestens drei der Teilnehmer müssen Mitglied der
Sektion Garching sein;
Ausnahme: Teilnahme eines Gastes, das
Mitglied werden will;
- Touren die nur bei einer geringeren
Teilnehmerzahl durchzuführen sind (z. B. schwere Klettertouren) werden nicht
als Gemeinschaftstour abgerechnet.
- Abrechnung
- Abgerechnet werden grundsätzlich nur
im Tourenprogramm
ausgeschriebene Touren;
- grundsätzlich soll der Charakter der ausgeschriebenen Tour
beibehalten werden;
- abgerechnet werden nur Tage mit Veranstaltung;
- keine Abrechnung bei Anfahrt am Freitagabend;
- auf dem Abrechnungsformular wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl festgehalten;
- die Namen der Teilnehmer stehen auf dem Anmeldeformular und
die tatsächliche Teilnehmerzahl ist ersichtlich aus dem rückseitigen
vollständig ausgefüllten Tourenbericht;
- bei Veranstaltung unter 6 Stunden Abwesenheit wird die
Tagespauschale halbiert, (z. B. nach Abbruch einer Tour).
- Tourenwochen werden nur mit Teilnehmergebühren durchgeführt
- derzeit 5.- EUR pro Tag, bei kostenintensiven Touren bzw.
geringer Teilnehmerzahl entsprechend höher;
- bei kurzfristiger Absage eines Teilnehmers von
einer Tourenwoche und insofern der Platz nicht weiter vergeben werden kann, ist
keine Rückerstattung möglich;
- bei Tourenwochen werden den Tourenführer/Innen
neben der üblichen Tagespauschale alle durch die Tour anfallenden Unkosten
(Fahrkosten, Übernachtung, Telefonauslagen etc.) erstattet. Der Gesamtbetrag
sollte aber in etwa durch die Teilnehmergebühren gedeckt sein.
- Absage
- bei zu geringer Teilnehmerzahl wird im allgemeinen die Tour
bereits am Mittwoch am Stammtisch abgesagt;
- Kurzfristige Absagen:
- z. B. eine Absage am
Vorabend oder am Morgen vor einer Veranstaltung wegen
schlechter Wetterlage
oder zu großer Lawinengefahr;
- z. B. eine Absage,
wenn durch kurzfristige Absagen von Tourenteilnehmern die Voraussetzungen von
Punkt 1 nicht mehr erfüllt werden.
In diesen
(hoffentlich seltenen!) Fällen kann der
Tourenleiter/In die angefallenen Kosten
für seine Vorplanungen (Telefonauslagen, Vorbesprechung, Anfahrt zum Treffpunkt
etc.) mit der Sektion abrechnen.
- Fahrkosten
- Für die An- und Rückfahrt gibt es einen
pauschalen Zuschuss (derzeit = 12,50 EUR für Tages- bzw. 25,00 EUR für Mehrtagestouren); es
müssen aber Kosten mindestens in Höhe dieser Pauschale angefallen sein.
- Bei der Anreise mit
Öffentlichen
Verkehrsmitteln werden darüber hinaus 50% der Fahrkosten ersetzt (Fahrkarten der Abrechnung
beifügen!).
- Ausnahmen
Stand:
12.07.2005