Anmeldung:
Die Anmeldung zu den Gemeinschaftstouren erfolgt - wenn nicht anders im Programm angegeben
- bei Tagestouren jeweils mittwochs vor der Tour am Stammtisch im
Garchinger Bürgerhaus.
Dort finden auch die Vorgespräche zu den jeweiligen Touren statt.
Außer den hier aufgeführten Touren verabreden wir
kurzfristig
weitere Touren an unserem Stammtisch mittwochs im
Bürgerhaus. Das ist besonders für Rentner interessant, die auch einmal wochentags ein
kurzes Zwischenhoch für eine schöne Fahrt nützen können.
Bei den Wochentouren muss die Anmeldung frühzeitig an die jeweiligen Tourenführer erfolgen, mindestens aber
vier Wochen vorher am Stammtisch (4. Mittwoch vor der
Tour), bei Wochenendtouren zwei Wochen vorher am Stammtisch (2. Mittwoch
vor der Tour) - bitte evtl. feste Anmeldetermine bei der jeweiligen Tour
beachten! Nur bei Einhaltung dieser Regeln ist die Möglichkeit einer rechtzeitigen Hüttenreservierung
gegeben. Bei begrenzter Teilnehmerzahl richtet sich die Reihenfolge der Teilnehmer nach
dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Unkostenbeteiligung:
Bei Gemeinschaftstouren mit besonderem Charakter (z.B. Tourenwochen und
Mehrtagestouren) wird von den
Teilnehmern eine Unkostenbeteiligung verlangt. Der im Tourenprogramm
angegebene Betrag liegt in der Regel bei 8,00€ pro Tag und Tourenteilnehmer.
Der bei der jeweiligen Tour angegebene Betrag muss innerhalb von drei Tagen
nach dem Termin der
Anmeldung überwiesen
worden sein.
Vorbesprechung:
Für die meisten Veranstaltungen finden verbindliche Vorbesprechungen statt. Der Termin
ist entweder der letzte Mittwoch vor der Tour, oder er ist bei den einzelnen
Veranstaltungen angegeben. Ist die Teilnahme an der Vorbesprechung aus irgendwelchen
Gründen nicht möglich, ist vorher eine Meldung beim jeweiligen Tourenführer erforderlich, spätestens
jedoch bis zum Vorbesprechungstermin. Achtung: Unterbleibt die Meldung, dann
entfällt die
Teilnahmeberechtigung!
Rücktritt:
Wir bitten zu beachten, dass bei der Abmeldung von einer Gemeinschaftstour
eine Rückzahlung nur dann möglich ist, wenn der Platz anderweitig vergeben
werden konnte. Bei
einer krankheitsbedingten Absage von der Tour ist ein formloser Antrag auf
eine Rückerstattung der Kosten an den Schatzmeister der Sektion zu richten.
Achtung:
Die Teilnehmerzahl ist - abhängig von der Schwierigkeit der Tour und
den Übernachtungsmöglichkeiten - begrenzt. Auch muss jedem Führer aus
Sicherheitsgründen die Möglichkeit eingeräumt werden, Personen zurückzuweisen, wenn er
sie für zu schwach für die geplante Tour hält oder sie ihm unbekannt sind. Neulingen
empfehlen wir, uns erst einmal auf einer leichten Bergwanderung
kennenzulernen. Bei diesen
sind uns auch Gäste willkommen. Weiterhin sind Kursleiter und Tourenführer
bei der Feststellung von Mängeln (z.B. Ausrüstung, Qualifikation etc.) berechtigt,
Teilnehmer auszuschließen. Falls erforderlich (Änderung der Witterung etc.) kann der Kursleiter/Tourenführer das
Tourenziel bzw. den Kursort kurzfristig ändern bzw. die Veranstaltung
abbrechen oder gleich im
voraus ganz absagen.
Anfahrt:
Soweit möglich und sinnvoll, erfolgt die Anreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln. Die Anreise in privaten Fahrgemeinschaften erfolgt
auf eigene Gefahr, für Schäden übernimmt die Sektion keine Haftung. Für
Fahrgemeinschaften wird eine Fahrkostenpauschale von
0.30€/km empfohlen,
der Gesamtbetrag wird dann gleichmäßig auf die Mitfahrer aufgeteilt.
Haftungsbegrenzung:
Die Gemeinschaftstouren oder Führungstouren werden nicht wie
Pauschalreiseveranstaltungen (§651a BGB) durchgeführt. Die Beförderung,
Unterkunft und Verpflegung ist Sache der Teilnehmer, auch wenn Organisation
der Beförderung oder die Reservierung der Unterkunft durch den
Tourenführer erfolgt.