Ortsgruppe 307.02 der Sektion Garching e.V. des Deutschen Alpenvereins e.V.

Name: Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)


 

Leitung der OG-GUS:            Dr. Wladimir Garber

                                                  Sedanstr. 10, 83022 Rosenheim

                                                  Dr.W.Garber@t-online.de

 

 

GESCHÄFTSORDNUNG

 

1.                  Der Ortsgruppenleiter übernimmt die Anmeldung, den Beitragseinzug und die Korrespondenz mit russischsprachigen Bergsteigern aus den GUS-Ländern, im Auftrag der Sektion Garching des DAV; Ziel der Ortsgruppe GUS (OG-GUS) ist es, den Bergsteigern aus der Gemeinschaft unabhängiger Staaten das Bergsteigen in den Alpen zu ermöglichen und einen Bergsteigeraustausch zwischen dem DAV mit den dortigen Staaten zu fördern;

 

2.                  Die Aufnahmeanträge (in Englisch) und die Mitgliedsbeiträge werden von der OG-GUS entgegengenommen und an die Mitgliederverwaltung der Sektion (MV) und an den Schatzmeister der Sektion weitergeleitet; die jeweilige Aufnahmegebühr bleibt für die Verwaltungsarbeit auf dem Konto der OG-GUS; alle kyrillischen Buchstaben werden von der OG-GUS für die Weiterbearbeitung in der Mitgliederverwaltung übersetzt und erscheinen so wortwörtlich auf dem jeweiligen Ausweis des Mitgliedes; der gesamte Schriftverkehr kann ggf. auch über die E-Mail-Adresse der Sektion (Geschaeftsstelle@DAV-Garching.de) abgewickelt werden, eine Unterschrift im Original ist auf dem Antrag für die Mitgliederverwaltung nicht zwingend notwendig (siehe Punkt 1);

 

3.                  Es gibt ein zentrales Konto und eine gemeinsame Adresse der OG-GUS, über diese Adressen laufen sowohl der Beitragseinzug wie auch der gesamte Schriftverkehr. Wenn auf dem Konto der OG-GUS der jeweilige Beitrag eingegangen ist, dann bekommt die Mitgliederverwaltung der Sektion Nachricht, und der Ausweis geht an die gemeinsame Adresse der OG-GUS zur Weiterleitung an das Mitglied;

 

4.                  Die Mitglieder der OG-GUS haben die gleichen satzungsgemäßen Rechte und Pflichten wie jedes andere Sektionsmitglied, die OG-GUS entwickelt keine eigenständigen Aktivitäten ohne die Zustimmung des Vorstands der Sektion, die OG-GUS ist für alle Bergsteiger der GUS offen;

 

5.                  Die jeweilige Heimatadresse des Mitglieds der OG-GUS wird als Zweitadresse in der Mitgliederverwaltung geführt;

 

6.                  Wenn nur eine Mitgliedschaft für das Beitragsjahr (01.12. des Vorjahres bis 31.12. des Aufnahmejahres) gewünscht wird, so ist dieses ganz explizit auf dem Aufnahmeantrag vom Mitglied zu vermerken, ansonsten wird die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr verlängert, und es gilt jeweils der satzungsgemäße Kündigungstermin;

 

7.                  Weitere Förderungsmittel, die für einen Bergsteigeraustausch benötigt werden, müssen beim Vorstand der Sektion beantragt und von ihm genehmigt werden;


 

Manfred Fischer / Wolfgang Weisbart, 15.01.2008