
hre Vorteile im Deutschen Alpenverein Sektion Garching
- Ermäßigte Übernachtungen auf über 2000 Hütten in den Alpen
- Kostenfreies umfangreiches Ausbildungsprogramm
- Kostenfreies vielfältiges Tourenprogramm
- DAV Kletterzentrum Regensburg
- Gymnastik und Lauftraining
- Naturschutzaktivitäten
- Aktuelle Informationen durch kostenlose Zeitschriften
- Weltweiter alpiner Versicherungsschutz
- Bücherei und Ausrüstungslager
- Höchster Sicherheitsstandard (DAV Sicherheitsforschung)
Jahresbeiträge
A-Mitglieder (ab vollendetem 25. Lebensjahr)
60,- Euro Jahresbeitrag
30,- Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
B-Mitglieder (Partner mit gemeinsamer Adresse und Kontonummer)
35,00 Euro Jahresbeitrag
17,50 Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- nur gültig für Ehe-/Lebenspartner von A-Mitglied
- Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitglied
- aktive Bergwachtmitglieder
- Senioren ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag)
- mindestens 50% Schwerbehinderung
C-Mitglieder
18,- Euro Jahresbeitrag
9,- Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
- bereits Mitglied einer anderen Sektion
Junioren (ab vollendetem 18. Lebensjahr bis 25 Jahre)
35,00 Euro Jahresbeitrag
17,50 Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (Einzelmitglied)
12,- Euro
Familienbeitrag
Familien, bei denen beide Elternteile DAV-Mitglied sind, bezahlen einen A- und einen B-Beitrag. Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Alleinerziehende/r
Zahlt DAV-Beitrag gemäß Alter. Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Aufnahmegebühren
A-Mitglieder – einmalig 10,- Euro
B-Mitglieder/ C-Mitglieder / Junioren – einmalig 5,- Euro
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei einer Neuaufnahme ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Der Austritt eines Mitgliedes ist bis jeweils zum 30. September schriftlich der Sektion mitzuteilen, damit er zum Folgejahr wirksam wird. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Ende des Kalenderjahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt.
